Impressum gemäß § 5 TMG und § 6 TMG
Auff wird realisiert und produziert von:
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Verantwortlich:
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Verantwortlicher im Sinne von § 10 Abs. 3 MDStV
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Auff-Redaktion:
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Sämtliche Urheberrechte liegen, falls nicht anders angegeben, bei Auff. Anderweitig urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder sind entsprechend gekennzeichnet. Kopie, Weiterverbreitung oder Weiterverarbeitung, insbesondere zum kommerziellen Gebrauch, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. Missbrauch wird verfolgt.
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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Tageszeitungen
1.„Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen – vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist – zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die
durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
Die Pflicht zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses bezieht sich nicht auf das berechtigte Auskunftsersuchen der öffentlichen Hand.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Bedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung des Anzeigen- bzw. Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit der Auftragsbestätigung durch den Vertrag schriftlich widerspricht.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeigen in Onlinediensten erscheinen kann.
b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
c) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
d) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das Gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax oder E-Mail.
e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertation zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig zurückgezogen wurde, gegen den Verlag erwachsen.
Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Anzeigen / Beilagen. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, wettbewerbs-, warenzeichen- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet allein der Auftraggeber
f) Erscheinen nicht rechtzeitig abbestellte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
g) Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen
h) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen geleistet.
i) Für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination ist – sofern nicht die Gesamtausgabe belegt wird – ein gesonderter Anzeigenabschluss zu tätigen.
Erscheint eine Anzeige bedingt durch die Belegung der der Gesamt-, Teil, oder Kombinationsausgaben in mehreren Lokalausgaben desselben Erscheinungstages, so kann sie innerhalb des jeweils gültigen Rabattabschlusses nur einmal gezählt werden. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
j) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeige sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Erstveröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftragsgebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung zu erheben.
Ein Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige gilt nicht für den sogenannten Konzernausschluss, sofern dieser nicht ausschließlich vereinbart wurde.
k) Für seitenteilige Anzeigen gilt auf Basis des Preises für 1/1 Seiten proportionale Preisfindung.
l) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden Satzkosten berechnet. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig zu Anzeigenannahmeschluss.
m) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
n) Offerten von Immobilien-Unternehmen oder Heirats-/Bekanntschaftsinstituten werden an Inserenten von Chriffre-Anzeigen weitergeleitet, sofern folgende Gebühren je Zuschrift entrichtet werden:
bis 20 g 0,55 €
DIN A5 bis 50 g 1,55 €
DIN A5 über 50 g 1,55 €
DIN A4 bis 250 g 1,55 €
abweichende Formate 2,25 €
o) Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, sie unabhängig vom Werbungstreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Eine vom verlag gewährte Mittlervergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über den Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen und Beilagen zu ermäßigten Grundpreisen werden nicht provisioniert.
p) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen Sonderpreise und –formate sowie abweichende Anzeichenschluss- und Rücktrittstermine festzulegen.
q) Platzierungswünsche oder –vorschriften sind für den Verlag nicht bindend
r) Der Vertrag übernimmt keine Haftung für bei ISDN-Übertragungen
s) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitraum der Vertragserfüllung hinaus.
t) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen verarbeitet werden.
u) Vom Verlag gestaltete Anzeigen dürfen ohne seine Einwilligung nicht für eine Reproduktion bei anderen Werbeträgern weitergegeben oder weiterverwendet werden.
v) Ein Ausschluss von Anzeigen und Beilagenaufträgen (einschl. Produktausschluss) von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.
w) Sollten einzelne Teile der Geschäftsbedingungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, gelten die übrigen Teile uneingeschränkt weiter.
II. Besondere Geschäftsbedingungen für Internet- und
Online-Dienstleistungen der Märkischen Verlags- und Druckhaus GmbH & Co KG (im folgenden kurz MVD GmbH & Co KG)
Für Vereinbarungen und Angebote für jede Art von Internet-Leistungen der MVD GmbH & Co KG gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MVD GmbH & Co KG, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Tageszeitungen, soweit sich aus den folgenden Besonderen Geschäfts- und Leistungsbedingungen für Internet- und Online-Dienstleistungen nichts anderes ergibt.
§ 1 Vertragsgegenstand Bereich Internet-Dienstleistungen
1. Die MVD GmbH & Co KG errichtet und betreibt in der Bundesrepublik Deutschland Online-Dienste für spezifische Angebote im Internet, insbesondere im Teilbereich des World Wide Web (WWW). Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch für jeden, der sich als Nutzer auf der Internetplatform der MVD GmbH & Co KG „auff.de“ oder auf einer anderen von der MVD GmbH & Co KG betriebenen Internetpräsenz registrieren lässt und zwar auch dann, wenn der Zugriff auf die Websites außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
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2. Für jede Art von entgeltlichen Internet-Leistungen der MVD GmbH & Co KG gilt die jeweils gültige Online-Preisliste. Die Preisliste der Online-Dienste stellt kein Angebot i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuchs dar. Eventuell von der MVD GmbH & Co KG abgegebene Angebote sind in jedem Fall freibleibend.
3. Der Auftrag kommt erst zustande durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags seitens der MVD GmbH & Co KG. Gleiches gilt für die Zulassung eines Nutzers zur Teilnahme an der Internetplattform auff.de oder auf einer anderen von der MVD GmbH & Co KG betriebenen Internetpräsenz. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
4. Die MVD GmbH & Co KG gewährt privaten Nutzern als Verbraucher auf Grundlage des § 3 Fernabsatzgesetz und § 361a BGB das Recht, den mit der MVD GmbH & Co KG geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen gegenüber der MVD GmbH & Co KG schriftlich, per e-mail oder telefonisch zu kündigen (Widerrufsrecht). Für die Fristwahrung genügt die Absendung des Widerrufs innerhalb der zweiwöchigen Frist. Im Falle eines Widerrufes wird die MVD GmbH & Co KG das für den Nutzer eingerichtete Nutzer-Konto und den Nutzernamen („Nickname“) löschen.
5. Die MVD GmbH & Co KG ist berechtigt, kostenlos erbrachte oder kostenlos angebotene Dienste oder Leistungen jederzeit und ohne Vorankündigung unter Haftungsausschluss einzustellen.
§ 2 Geltung nationalen und internationalen Rechtes
1. Der Nutzer verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Dienstes zur Einhaltung der geltenden telekommunikationsrechtlichen Vorschriften.
2. Der Nutzer verpflichtet sich, die von der MVD GmbH & Co KG angebotenen Leistungen sachgerecht und unter Beachtung der im Internet bzw. in den jeweiligen Diensten des Internet bestehenden Verhaltensregeln (Netiquette) zu nutzen.
3. Der Nutzer verpflichtet sich, die von der MVD GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Leistungen nicht dazu zu nutzen, gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder international anerkannte Regeln des Völkerrechtes zu verstoßen bzw. zu einem derartigen Verstoß aufzufordern.
4. Der Nutzer verpflichtet sich, Urheber- und Leistungsschutzrechte Dritter zu beachten. Diesbezüglich wird die MVD GmbH & Co KG von allen Ansprüchen freigestellt, die Dritte gegenüber der MVD GmbH & Co KG aufgrund eventueller Verstöße durch den Auftraggeber oder Nutzer erheben.
5. Der Nutzer erkennt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland mit Vertragsschluß als für sich bindend an und ist verpflichtet, diese zu beachten.
6. Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts
§ 3 Verfügbarkeit von Internet-Dienstleistungen
1. Der Nutzer ist verpflichtet, die bereitgestellten Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen und die Systemsicherheit der genutzten Rechnernetze nicht fahrlässig zu beeinträchtigen. Sollte dem Nutzer eine Sicherheitslücke bekannt werden, so ist er verpflichtet, die MVD GmbH & Co KG sofort darüber zu unterrichten.
2. Die MVD GmbH & Co KG ist berechtigt, die bereitgestellte Serverplattform jederzeit zu wechseln. Die Gründe für einen Wechsel brauchen dem Nutzer nicht dargelegt zu werden. Führt der Wechsel zu nachweisbaren Nachteilen für den Nutzer, so ist dieser berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Weitere Ansprüche an die MVD GmbH & Co KG sind ausgeschlossen.
§ 4 Online-Anzeigenauftrag
1. Ein "Online-Anzeigenauftrag" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung werblicher Inhalte oder Schaltungen von Werbelinks eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in den Online-Diensten der MVD GmbH & Co KG oder deren Kooperationspartner.
2. Bei Veröffentlichung eines Online-Anzeigenauftrags, der aufgrund seiner redaktionellen Gestaltung nicht eindeutig als Anzeige erkennbar ist, ist die MVD GmbH & Co KG berechtigt, die Anzeige als solche deutlich zu kennzeichnen.
3. Die MVD GmbH & Co KG behält sich vor, den Online-Anzeigenauftrag aufgrund des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der MVD GmbH & Co KG abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die MVD GmbH & Co KG unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Daten und Dateien ist Nutzer verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Datenträger oder Vorlagen fordert die MVD GmbH & Co KG unverzüglich Ersatz an.
5. Der Ausschluss von Mitbewerbern wird nicht gewährleistet oder zugesichert.
6. Die MVD GmbH & Co KG behält sich eine zeitweilige Beschränkung des Online-Services im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen vor.
7. Die MVD GmbH & Co KG liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg in Form eines Ausdruckes der Online-Anzeige. Informationsunterlagen (Dateien etc.) werden nur auf besondere Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Online-Anzeigenauftrages.
§ 5 Fehler bei der Veröffentlichung und Haftung
1. Der Nutzer hat bei ganz oder teilweise unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Online-Anzeige oder bei ganz oder zeitweiser, nicht unwesentlicher Störung des Informationszuganges in den Online-Dienst der MVD GmbH & Co KG (Mangel in der Veröffentlichung) Anspruch auf Zahlungsminderung für den Zeitraum, in dem die Beeinträchtigung besteht (von der Anzeige des Mangels durch den Auftraggeber bis zur Behebung des Mangels), aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Online-Anzeige nachweislich beeinträchtigt wurde. Dieser Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn der Mangel in der Veröffentlichung von der MVD GmbH & Co KG zu vertreten ist. Nicht zu vertreten hat die MVD GmbH & Co KG insbesondere Mängel bei der externen Datenübertragung.
2. Der Nutzer hat den Mangel in der Veröffentlichung unverzüglich anzuzeigen und spätestens innerhalb einer Woche nach Auftreten des Mangels schriftlich geltend zu machen und der MVD GmbH & Co KG eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels zu setzen.
3. Lässt die MVD GmbH & Co KG eine ihr gestellte angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels verstreichen, ohne dass der Mangel in der Veröffentlichung behoben wird, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung für die Zeit des Mangels oder ein Recht auf Kündigung des Online-Auftrages. Dieses Recht besteht jedoch nur dann, wenn der Mangel in der Veröffentlichung von der MVD GmbH & Co KG zu vertreten ist.
4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die MVD GmbH & Co KG dem Grunde nach nur, wenn und soweit diese Daten, die der Auftraggeber in maschinenlesbarer Form sorgfältig und regelmäßig gesichert hat, mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können. Im Übrigen gelten auch die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen.
5. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Online-Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der MVD GmbH & Co KG, ihres gesetzlichen Vertreters und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der MVD GmbH & Co KG für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
6. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die MVD GmbH & Co KG darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
7. Wird infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens der MVD GmbH & Co KG die Erfüllung eines Auftrages ganz oder teilweise unmöglich gemacht, so darf die MVD GmbH & Co KG die Online-Anzeige zu einem späteren Veröffentlichungszeitraum in den Online-Dienst aufnehmen. Ein Anspruch auf Schadenersatz steht dem Auftraggeber in diesen Fällen nicht zu. Hat der Auftraggeber aufgrund der zeitlichen Verzögerung kein berechtigtes Interesse mehr an der Veröffentlichung der Online-Anzeige, so kann er den Online-Anzeigenauftrag kündigen.
8. Sofern die MVD GmbH & Co KG kostenlose Leistungen erbringt, behält sie sich das Recht vor, diese Leistungen kurzfristig und ohne Angabe von Gründen einzustellen. Ein Anspruch des Auftraggebers oder des Nutzers der Plattform auff.de auf Minderung, Erstattung gezahlter Gebühren oder Schadenersatz besteht in diesem Fall nicht.
§ 6 Haftung für Inhalte
1. Der Nutzer steht dafür ein, dass der von ihm angelieferte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Nutzer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der MVD GmbH & Co KG entsteht, wenn sie Dritten aufgrund der vom Nutzer eingestellten Beiträge/Bilder zum Schadensersatz verpflichtet ist oder sonstige Ansprüche gegen sie durchgesetzt werden (Unterlassung etc.). Hierzu zählen auch die Kosten der Rechtsverfolgung des Dritten.
2. Die MVD GmbH & Co KG haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der angelieferten Inhalte. Bei der Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Logo) hat der Nutzer die einschlägigen Handelsbräuche, anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen, behördlichen und fachverbandlichen Vorschriften zu beachten. Der Nutzer hat insbesondere die erforderlichen wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Nutzer verpflichtet sich, Urheber- und Leistungsschutzrechte Dritter zu beachten.
Diesbezüglich stellt der Nutzer die MVD GmbH & Co KG von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der MVD GmbH & Co KG aufgrund eventueller Verstöße durch den Nutzer geltend machen.
3. Der Nutzer der von der MVD GmbH & Co KG bereitgestellten Internetplattformen stellt sicher, dass seine persönlichen Angaben jederzeit aktualisiert sind. Er verpflichtet sich insbesondere eine gültige E-Mailadresse anzugeben, so dass er jederzeit E-Mails von den Administratoren der von ihm genutzten Internetplattform der MVD GmbH & Co KG empfangen kann. Die MVD GmbH & Co KG behält sich vor Nutzer von ihren Internetplattformen auszuschließen, wenn diese keine gültige E-Mailadresse vorhalten.
4. Der Nutzer verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattformen zur Einhaltung der geltenden telekommunikationsrechtlichen Vorschriften.
5. Der Nutzer verpflichtet sich, die von der MVD GmbH & Co KG angebotenen Leistungen sachgerecht und unter Beachtung der im Internet bzw. in den jeweiligen Diensten des Internet bestehenden Verhaltensregeln (Netiquette) zu nutzen.
6. Der Nutzer verpflichtet sich, die von der MVD GmbH & Co KG zur Verfügung gestellten Leistungen nicht dazu zu nutzen, gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder international anerkannte Regeln des Völkerrechtes zu verstoßen bzw. zu einem derartigen Verstoß aufzufordern.
7. Die MVD GmbH & Co KG behält sich vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Internetpräsenz auszuschließen.
8. Der Nutzer erkennt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland mit Vertragsschluß als für sich bindend an und ist verpflichtet, diese zu beachten.
9. Erlangt die MVD GmbH & Co KG davon Kenntnis, dass ein Nutzer seine Registrierung auf der Internetplatform auff.de oder auf einer anderen von der MVD GmbH & Co KG betriebenen Internetpräsenz, Verbreitung rechts- oder sittenwidriger Inhalte benutzt, ist die MVD GmbH & Co KG berechtigt, den Nutzer sofort zu sperren und seine bisher eingebrachten Beiträge zu löschen. Gleiches gilt, wenn der MVD GmbH & Co KG bekannt wird, dass der Nutzer bei der Registrierung falsche persönliche Angaben gemacht hat. Eine Entbindung von etwaigen bestehenden vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Nutzers entsteht in diesem Falle nicht.
10. Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts
§ 7 Nutzungsrechteeinräumung
Sofern ein Nutzer der Internetplattfform auff.de oder einer anderen von der MVD GmbH & Co KG betriebenen Internetpräsenz einen urheberrechtrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (Texte und/oder Fotos) in die Plattform einstellt, z.B. in Foren, Gästebücher, Kommentare oder Fotos, räumt er der MVD GmbH & Co KG damit unentgeltlich das Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich, sachlich sowie räumlich unbeschränkt auf der Plattform auff.de sowie weiteren von der MVD GmbH & Co KG vertriebenen Publikationen und/oder Internetangeboten zu verwenden, zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten.
Eine Verwendung zu Werbezwecken (Anzeigen) findet erst nach Rücksprache mit dem jeweiligen Urheber und dessen Genehmigung statt. Diese Rechte verbleiben auch nach einer Kündigung des Nutzungsvertrags auf Dauer bei MVD GmbH & Co KG.
Der Nutzer sichert durch das Einstellen seines Beitrags/seiner Bilder zu, dass er über die hiermit eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht anderweitig darüber verfügt hat.
§ 8 Programme und Techniken
1. Dem Nutzer ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Nutzer in Kauf.
2. Grundsätzlich ist der Nutzer bei der Wahl der technischen Möglichkeiten zur Realisation der Nutzung von auff.de frei. Er kann hierzu die auf den Webservern installierten Einrichtungen entsprechend nutzen. Die MVD GmbH & Co KG behält sich jedoch vor, den Einsatz von Techniken und Programmen zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten und das Betriebsverhalten des Webservers somit beeinträchtigen können.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei sowie der mit ihnen verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim zu halten. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die streng vertrauliche Behandlung dieser internen Informationen eine wesentliche Geschäftsgrundlage darstellt. Die Parteien stehen dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihnen beauftragten Unternehmen abgesprochen wird. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über das Ende dieses Vertrages hinaus.
2. Beide Parteien sind verpflichtet, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung der zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, durchzuführen. Alle von ihnen zur Durchführung der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter werden zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.
§ 10 Passwort
Der Nutzer ist verpflichtet, das bei Anmeldung als Benutzer des Angebots der MVD GmbH & Co KG angegebene Passwort sowie seinen Benutzernamen nicht an Dritte weiterzugeben. Er haftet persönlich für sämtliche Bestellungen und Vertragsabschlüsse, die unter seinem Benutzernamen und mit seinem Passwort erfolgen.
§ 11 Fälligkeit und Zahlung
1. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Werbung übersandt. Die Zahlung erfolgt sofort nach Rechnungserhalt netto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins erhoben.
2. Die MVD GmbH & Co KG ist berechtigt, dem Nutzer Rechnungen per E-Mail zu übersenden; die Rechnung ist zugegangen, wenn sie an die Domain des Nutzers übersandt worden ist.
3. Einwendungen gegen die Rechnungen der MVD GmbH & Co KG sind vom Nutzer innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen.  Sollte m.E. gestrichen werden, da Schweigen im Rechtsverkehr jedenfalls gegenüber Privatpersonen keine Wirkung entfaltet. Der Auftraggeber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung verlangen; er muss dann allerdings die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen.
4. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Nutzers, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlung etc., werden dem Rechnungskonto des Nutzers gutgeschrieben, und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Nutzer keine anderweitige Weisung erteilt.
§ 12 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz bei privaten Nutzern, sowie in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz bei gewerblichen Nutzern zzgl. Einziehungskosten berechnet. Die MVD GmbH & Co KG kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restliche Veröffentlichungszeit Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Nutzers ist die MVD GmbH & Co KG berechtigt, die weitere Veröffentlichung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von den Vorauszahlungen des Restbetrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei durch Zahlungsverzug verursachten Mahnungen werden 4 € Mahngebühren und bei nochmaliger Aufforderung 5,50 Euro Mahngebühren zusätzlich zum Rechnungsbetrag in Ansatz gebracht.
§ 13 EU-Einfuhrumsatzsteuer
1. Hat der Nutzer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist er zur Einhaltung der Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die unaufgeforderte Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer. Der Nutzer ist des weiteren verpflichtet, der MVD GmbH & Co KG auf Anfrage sämtliche notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Eigenschaft als Unternehmer, der Verwendung des gelieferten Bildmaterials sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht umgehend zu erteilen.
Der MVD GmbH & Co KG obliegt keine Verpflichtung zur Überprüfung der vom Nutzer angegebenen Daten. Jegliche Haftung der MVD GmbH & Co KG für die Fehlerhaftigkeit der Daten ist ausgeschlossen.
2. Der Nutzer ist des Weiteren verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei der MVD GmbH & Co KG aus mangelhaften und / oder fehlerhaften Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
§ 14 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Es gelten die bei der Benutzung jeweils aktuellen AGB der MVD GmbH & Co. KG. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der MVD GmbH & Co. KG jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen geändert werden. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im jeweiligen Internet-Angebot der MVD GmbH & Co. KG.
Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung im Internet, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung dieser Frist hingewiesen.
Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Nutzers gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist die MVD GmbH & Co. KG berechtigt, den mit dem Nutzer bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Anzeigen-Inhalte des Nutzers werden sodann in der Datenbank gelöscht. In der Vergangenheit eingestellte Inhalte des Nutzers dürfen von der MVD GmbH & Co KG weiterhin uneingeschränkt verwendet werden. Der Nutzer kann hieraus keine Ansprüche gegen gegen die MVD GmbH & Co KG geltend machen.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit übrigen Bestimmungen der Besonderen Geschäftsbedingungen. Die Vertragspartner werden sich in diesem Fall um eine nach Sinn und Zweck der Geschäftsbedingungen möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Frankfurt/Oder
.
4. Auch bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern gilt die Anwendung des deutschen Rechts als vereinbart.
III AGB im Rahmen des Karten-Vorverkaufs (Ticketing)
1. Geltungsbereich
a) Für sämtliche Verträge und der uns erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis zur MVD GmbH & Co KG ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
a) Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Karteninhaber (Kunde) die MVD GmbH & Co KG mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die MVD GmbH & Co KG vermittelt nur namens und im Auftrage der jeweiligen Veranstalter den Veranstaltungsvertrag, es sei denn, sie ist im Einzelfall selbst Veranstalter.
b) Das Angebot für einen Vertragsabschluß geht vom Kunden aus, sobald er den Mitarbeiter im Presse-Center oder im Call-Center beauftragt hat, die Tickets auszudrucken, die damit sofort gebucht sind und gezahlt werden müssen, kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter) zustande.
c) Für die Richtigkeit der in der Märkischen Oderzeitung und im Onlineauftritt www.moz.de sowie www.auff.de enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
3. Widerrufs- und Rückgaberechte
a) Soweit die MVD GmbH & Co KG im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, wird darauf hingewiesen, dass dies nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keinen Fernsatzvertrag darstellt. Dies bedeutet insbesondere, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
b) Der Umtausch von Tickets durch die MVD GmbH & Co KG ist auch im übrigen ausgeschlossen. Falls eine Veranstaltung abgesagt wird und der Veranstalter eine Rückgabe der Karten anbietet, hat sich der Kunde an die Vorverkaufsstelle zu wenden, in der die Karten gekauft wurden. Diese erstattet in der Regel den Ticketpreis und die Vorverkaufsgebühr, nicht aber alle weiteren Bearbeitungs– und ggf. Zustellungsgebühren. Eine Rückgabe der Tickets ist üblicherweise bis zum zehnten Werktag nach dem eigentlichen Veranstaltungstermin der abgesagten Veranstaltung möglich.
4. Lieferverzug, Versandrisiko
a) Hält die MVD GmbH & Co KG einen vereinbarten Liefertermin nicht ein, kann der Kunde ihr eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann er durch schriftliche Erklärung vom Auftrag/Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Ware wurde zwischenzeitlich bereits versandt.
b) Die Versendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Kunden.
5. Haftungsbeschränkungen, Ausschluß des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
a) Die MVD GmbH & Co KG haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die MVD GmbH & Co KG beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
c) Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet die MVD GmbH & Co KG nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
d) Soweit die Haftung der nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
6. Datenschutz und Datenverarbeitung
a) Die MVD GmbH & Co KG bearbeitet personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse) werden von ihr in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die MVD GmbH & Co KG ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der Vertragszwecke notwendig ist.
b) Solange der Kunde nicht widerspricht, ist die MVD GmbH & Co KG darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
7. Schlussklauseln
a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Frankfurt/Oder, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
c) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 38 ZPO), so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Frankfurt/Oder. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die MVD GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
Stand: 22.12.2006
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